Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
Die Höhe der Aufnahmegebühr (Satzung, §7) beträgt 50 EUR.
Jahresmitgliedsbeitrag:
Unternehmen der „Wirtschaft“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe und deren jeweilige Vereinigung/Fachverbände, Vereine und Verbände der Forschung und Entwicklung | 900 | EUR |
Einrichtungen der „Lehre & Forschung“: Lehr- und Forschungsinstitute selbständiger Universitäten, Hochschulen, Gesamtschulen, Fachhochschulen und Großforschungseinrichtungen und ihre Vereinigungen | 450 | EUR |
Öffentliche Stellen: Behörde, staatlichen oder kommunale Stelle, nicht private Universität und Hochschule | 450 | EUR |
Sonstige Personen und Einrichtungen | 450 | EUR |